Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Plattform GETLEND, erreichbar unter getlend.de, betrieben von Atta Afsari Gargari, Dürkheimer Straße 2, 76187 Karlsruhe (nachfolgend „GETLEND").
(2) GETLEND ist ein Vermittlungsmarktplatz. Nutzer können Fahrzeuge, Baugeräte und Elektronik zur Miete anbieten und mieten.
(3) Abweichende Bedingungen der Nutzer gelten nicht, auch wenn GETLEND ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Die Rolle von GETLEND — bitte genau lesen
(1) GETLEND wird nicht Vertragspartei des Mietvertrags. Der Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Anbieter und dem Mieter zustande. GETLEND stellt nur die technische Plattform bereit, auf der sich beide finden und verständigen.
(2) GETLEND vermietet selbst keine Gegenstände, prüft die angebotenen Gegenstände nicht auf Zustand, Verkehrssicherheit oder Rechtmäßigkeit und gibt keine Zusicherungen über Eigenschaften der Mietsache ab.
(3) Ansprüche aus dem Mietverhältnis — Herausgabe, Mietzahlung, Schadensersatz, Gewähr- leistung — bestehen ausschließlich zwischen Anbieter und Mieter. GETLEND treibt keine Forderungen ein und tritt nicht als Schlichter mit bindender Wirkung auf.
§ 3 Nutzerkonto
(1) Für das Einstellen von Angeboten und das Stellen von Anfragen ist ein Konto erforderlich. Es dürfen nur Personen ein Konto anlegen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unbeschränkt geschäftsfähig sind.
(2) Die Angaben bei der Registrierung müssen wahr und vollständig sein. Die E-Mail-Adresse muss bestätigt werden.
(3) Zugangsdaten sind geheim zu halten. Wer sein Konto einem Dritten überlässt, haftet für dessen Handlungen wie für eigene.
(4) Pro Person ist ein Konto zulässig. Konten sind nicht übertragbar.
(5) Bestätigungsstufen. Konten werden in vier Stufen bestätigt:
- Stufe 1 — bestätigte E-Mail-Adresse. Voraussetzung für jede Anfrage.
- Stufe 2 — Name, Geburtsdatum und Anschrift.
- Stufe 3 — bestätigte Handynummer.
- Stufe 4 — geprüftes Ausweisdokument.
(6) Der Anbieter entscheidet selbst, ob er sein Angebot nur an ausweisgeprüfte Mieter vermietet. Er stellt das für jedes Inserat gesondert ein. Ab einem Warenwert von 300 € ist diese Einstellung voreingestellt; er kann sie ändern. GETLEND schreibt sie nicht vor, weil das Risiko beim Anbieter liegt und damit auch die Entscheidung.
(7) Wer Buchungen annehmen und Geld erhalten möchte, muss ein Auszahlungskonto beim Zahlungsdienstleister einrichten. Dabei wird die Identität geprüft; das schreibt das Geldwäscherecht vor.
(8) Die Ausweisprüfung führt ein spezialisierter Dienstleister durch. Geprüft werden Echtheit des Dokuments und Übereinstimmung mit der Person. GETLEND speichert keine Bilder von Ausweisdokumenten, sondern ausschließlich das Ergebnis der Prüfung sowie die bestätigten Stammdaten (§ 20 PAuswG).
(9) Eine bestandene Ausweisprüfung bestätigt die Identität einer Person. Sie ist keine Aussage über deren Zahlungsfähigkeit, Zuverlässigkeit oder Absichten und begründet keine Haftung von GETLEND für das Verhalten dieser Person.
§ 4 Angebote einstellen
(1) Der Anbieter sichert zu, dass er zur Vermietung des Gegenstands berechtigt ist — also Eigentümer ist oder eine Erlaubnis des Eigentümers hat.
(2) Angebote müssen wahrheitsgemäß, vollständig und aktuell sein. Bilder müssen den tatsächlich angebotenen Gegenstand zeigen. Bekannte Mängel sind anzugeben.
(3) Nicht angeboten werden dürfen insbesondere:
- Gegenstände, deren Vermietung gesetzlich verboten oder erlaubnispflichtig ist, ohne dass die Erlaubnis vorliegt
- Waffen, Betäubungsmittel, gestohlene oder gefälschte Gegenstände
- nicht verkehrssichere Fahrzeuge oder Geräte mit erkennbaren sicherheitsrelevanten Mängeln
- Gegenstände, für die eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung (z. B. HU, UVV) abgelaufen ist
(4) Der Anbieter ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Vermietungstätigkeit versicherungsrechtlich gedeckt ist. Übliche private Haftpflicht- und Kfz-Versicherungen decken eine entgeltliche Vermietung in der Regel nicht ab. Das ist vor der ersten Vermietung mit dem eigenen Versicherer zu klären.
(5) Wer gewerblich vermietet, ist verpflichtet, dies im Profil anzugeben, und muss die für Unternehmer geltenden Informationspflichten gegenüber Verbrauchern selbst erfüllen.
§ 5 Standortangaben
(1) Öffentlich sichtbar ist nur ein automatisch um etwa 200 bis 400 Meter versetzter Kartenpunkt, nicht die genaue Adresse.
(2) Die genaue Adresse gibt der Anbieter selbst weiter, wenn er eine Anfrage annimmt.
§ 6 Anfragen und Zustandekommen des Mietvertrags
(1) Ein Angebot auf der Plattform ist eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage, kein rechtlich bindendes Angebot.
(2) Der Mietvertrag kommt zustande, wenn Anbieter und Mieter sich über Mietsache, Zeitraum und Preis einig sind. Die Annahme einer Anfrage über die Plattform gilt als Zustimmung des Anbieters.
(3) Absprachen über Ort und Uhrzeit der Übergabe treffen die Parteien unmittelbar miteinander. Zahlung und Kaution laufen über die Plattform (§ 8a).
§ 6a Stornierung
(1) Bis zur Annahme kann der Mieter seine Anfrage jederzeit folgenlos zurückziehen und der Anbieter sie ablehnen.
(2) Nach der Annahme kann jede Seite die Buchung bis zur Übergabe über die Plattform stornieren. Nach der Übergabe ist eine Stornierung nicht mehr möglich; eine vorzeitige Beendigung erfolgt durch Rückgabe (§ 7).
(3) Storniert der Anbieter, erhält der Mieter den vollen Betrag zurück, einschließlich etwaiger Lieferkosten. GETLEND behält in diesem Fall keine Provision ein.
(4) Storniert der Mieter, richtet sich die Erstattung nach dem Abstand zum vereinbarten Mietbeginn:
- sieben Tage oder mehr vorher: 100 %
- zwischen 48 Stunden und sieben Tagen vorher: 50 %
- weniger als 48 Stunden vorher: keine Erstattung
(5) Der einbehaltene Anteil steht dem Anbieter zu. Er gleicht aus, dass der Zeitraum für den Mieter freigehalten und in dieser Zeit nicht anderweitig vermietet wurde. Eine reservierte Kaution wird bei jeder Stornierung vollständig freigegeben.
(6) War der Mietpreis zum Zeitpunkt der Stornierung lediglich auf der Zahlungskarte vorgemerkt und noch nicht abgebucht, wird nur der einbehaltene Anteil eingezogen; der Rest der Vormerkung entfällt.
(7) Ein etwaiges Widerrufsrecht (§ 14 und die Widerrufsbelehrung) bleibt von diesen Fristen unberührt und geht ihnen vor.
(8) Sagt eine Seite ohne wichtigen Grund kurzfristig ab, kann GETLEND dies im Profil kenntlich machen und bei wiederholten Absagen Maßnahmen nach § 3 ergreifen.
§ 7 Übergabe, Zustand und Rückgabe
(1) Beiden Parteien wird dringend empfohlen, bei Übergabe und Rückgabe Fotos mit Zeitstempel anzufertigen und den Zustand gemeinsam zu prüfen.
(1a) Abholcode. Zu jeder angenommenen Anfrage gehört ein sechsstelliger Code, den der Mieter bei der Übergabe vorzeigt und der Anbieter einträgt. Der Code dokumentiert, dass die Übergabe stattgefunden hat. Er ersetzt weder eine Ausweiskontrolle noch eine Zustandsprüfung und sagt nichts über den Zustand der Mietsache aus.
(1b) Rückgabecode. Bei der Rückgabe läuft es spiegelverkehrt: Der Anbieter zeigt einen zweiten Code, den der Mieter einträgt. Damit gilt die Mietsache als zurückgegeben und die Miete als beendet — auch dann, wenn der gebuchte Zeitraum noch nicht abgelaufen ist. Eine Rückerstattung für die verbleibende Zeit ist damit nicht verbunden; sie bleibt der Vereinbarung der Parteien überlassen.
(1c) Bestätigt keine Seite die Rückgabe, gilt die Mietsache sieben Tage nach dem vereinbarten Mietende als zurückgegeben. Ab diesem Zeitpunkt können beide Seiten bewerten (§ 10).
(2) Der Mieter hat den Gegenstand pfleglich und bestimmungsgemäß zu behandeln und ihn im vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben.
(3) Bei Schäden oder verspäteter Rückgabe richten sich die Ansprüche nach dem Mietvertrag und dem Gesetz — zwischen Anbieter und Mieter, nicht gegenüber GETLEND.
§ 8 Preise und Provision
(1) Für Mieter ist die Nutzung von GETLEND kostenlos. Das Anlegen eines Kontos, das Suchen und das Stellen von Anfragen sind und bleiben unentgeltlich.
(2) Für Anbieter ist die Nutzung derzeit ebenfalls kostenlos. Es gibt keine Grundgebühr und kein Abonnement.
(3) Für jede zustande gekommene und bezahlte Vermietung erhält GETLEND eine Vermittlungsprovision. Sie wird vom Mietpreis einbehalten und dem Anbieter mit der Auszahlung abgerechnet. Der Mieter zahlt keinen Aufschlag.
(4) Die Provision ist gleitend und richtet sich nach dem Mietpreis der einzelnen Buchung:
- bis 300 €: 10 %
- bei 600 €: 8 %
- ab 900 €: 6 %
- dazwischen wird linear abgestuft
(5) Bemessungsgrundlage ist der Mietpreis ohne Kaution. Die Kaution ist keine Einnahme und provisionsfrei.
(6) Alle genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %. GETLEND nimmt die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nicht in Anspruch. Anbieter erhalten für jede einbehaltene Provision eine Rechnung im Konto.
(7) Die Provision entsteht erst mit erfolgreicher Vermietung. Kommt keine Buchung zustande oder wird sie vor Mietbeginn storniert, fällt keine Provision an. Wird eine bereits bezahlte Buchung storniert und der Mietpreis erstattet, wird auch die Provision erstattet.
(8) GETLEND kann die Provisionssätze ändern. Bestehende Buchungen bleiben davon unberührt; im Übrigen gilt § 17.
§ 8a Zahlungsabwicklung und Kaution
(1) Mietpreis und Kaution werden über die Plattform abgewickelt. Barzahlung oder Überweisung an der Plattform vorbei sind nicht vorgesehen; wer sie vereinbart, verliert den Schutz dieser Regelung und trägt das Ausfallrisiko selbst.
(2) Die Zahlung wird über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd., 25/28 North Wall Quay, Dublin 1, Irland, abgewickelt. Für die Nutzung von Stripe gelten zusätzlich dessen Bedingungen. Anbieter, die Auszahlungen erhalten möchten, müssen dort ein Konto einrichten und die von Stripe verlangten Angaben zur Identität machen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben (Geldwäscherecht) und liegt nicht im Ermessen von GETLEND.
(3) Der Mietpreis fließt nicht über ein Konto von GETLEND, sondern direkt vom Mieter an den Anbieter; GETLEND wird lediglich die Provision einbehalten. GETLEND ist damit kein Zahlungsdienstleister und verwahrt keine fremden Gelder.
(4) Wann abgebucht wird. Liegt der Mietbeginn nah genug, wird der Betrag bei der Buchung auf der Zahlungskarte des Mieters lediglich vorgemerkt. Abgebucht wird er erst, wenn der Anbieter den Abholcode bestätigt hat — also im Moment der tatsächlichen Übergabe. Erscheint der Anbieter nicht, wurde nie Geld abgebucht.
(4a) Kartenvormerkungen halten je nach Karte sieben bis dreißig Tage. Liegt der Mietbeginn weiter in der Zukunft, wird der Betrag bereits bei der Buchung abgebucht. Was für die konkrete Buchung gilt, steht im Konto des Mieters.
(4b) Die Auszahlung an den Anbieter erfolgt nach der Übergabe. Bis dahin liegt das Geld bei Stripe, nicht bei GETLEND.
(5) Kaution: Legt der Anbieter eine Kaution fest, wird der Betrag auf der Zahlungskarte des Mieters lediglich vorgemerkt, nicht abgebucht. Nach beanstandungsfreier Rückgabe gibt der Anbieter die Vormerkung frei; der Betrag steht dem Mieter dann wieder zur Verfügung. Je nach Bank kann das einige Werktage dauern.
(6) Über den Einbehalt einer Kaution entscheidet der Anbieter. GETLEND entscheidet Streitfälle nicht und zahlt keine Kautionen aus eigener Tasche aus. Kommt es zum Streit, müssen die Parteien ihn untereinander oder gerichtlich klären. GETLEND kann in offensichtlichen Missbrauchsfällen eingreifen, ist dazu aber nicht verpflichtet.
(7) Kartenvormerkungen sind zeitlich begrenzt und laufen je nach Karte nach einigen Tagen automatisch aus. Für längere Mietzeiträume kann eine Kaution deshalb technisch nicht durchgehend gesichert werden. Darauf wird bei der Buchung hingewiesen.
§ 9 Pflichten der Nutzer
Untersagt sind insbesondere:
- falsche Angaben zur eigenen Person oder zum Gegenstand
- Umgehung der Plattform in der Absicht, die Provision zu vermeiden — insbesondere das Abwerben von Kontakten in Nachrichten oder Inseraten
- Belästigung, Beleidigung oder Diskriminierung anderer Nutzer
- automatisiertes Auslesen der Plattform sowie jeder Versuch, Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen
- Verwendung fremder Bilder oder Texte ohne Berechtigung
§ 10 Bewertungen und Inhalte
(1) Nutzer räumen GETLEND ein einfaches, unentgeltliches Recht ein, eingestellte Inhalte im Rahmen des Plattformbetriebs zu speichern und öffentlich anzuzeigen. Die Rechte am Inhalt verbleiben beim Nutzer.
(2) GETLEND darf Inhalte entfernen, die gegen diese Bedingungen oder gegen Gesetze verstoßen. Der betroffene Nutzer wird darüber informiert und kann widersprechen.
§ 11 Haftung
(1) GETLEND haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet GETLEND nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) GETLEND haftet nicht für Schäden, die aus dem Mietverhältnis zwischen den Nutzern entstehen — insbesondere nicht für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl der Mietsache, für Zahlungsausfälle oder für Personenschäden bei der Nutzung.
(4) GETLEND schuldet keine ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 12 Freistellung
Nutzer stellen GETLEND von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Plattform oder auf von ihnen eingestellten Inhalten beruhen — einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 13 Laufzeit und Kündigung
(1) Das Nutzungsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Nutzer können ihr Konto jederzeit ohne Frist löschen.
(2) GETLEND kann das Nutzungsverhältnis mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Bei schwerwiegenden Verstößen ist eine fristlose Sperrung möglich; der Nutzer wird darüber unter Angabe der Gründe informiert.
§ 14 Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung für Anbieter
Diese Belehrung gilt für den entgeltlichen Vermittlungsvertrag zwischen dir und GETLEND, nicht für den Mietvertrag mit deinem Mieter.
Widerrufsrecht. Du hast das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du uns — Atta Afsari Gargari, Dürkheimer Straße 2, 76187 Karlsruhe, info@getlend.de — mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Post oder E-Mail) über deinen Entschluss informieren. Zur Wahrung der Frist reicht es, dass du die Mitteilung vor Ablauf der Frist absendest.
Folgen des Widerrufs. Wenn du diesen Vertrag widerrufst, erstatten wir dir alle Zahlungen, die wir von dir erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Zugangs deines Widerrufs. Wir verwenden dasselbe Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Zahlung; dir entstehen dadurch keine Kosten.
Vorzeitiges Erlöschen. Verlangst du ausdrücklich, dass wir mit der Vermittlung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, schuldest du uns bei einem Widerruf einen anteiligen Betrag für die bis dahin erbrachte Leistung. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn wir die Vermittlung vollständig erbracht haben — also mit der abgeschlossenen und bezahlten Vermietung — und du dem vorher ausdrücklich zugestimmt und bestätigt hast, dass du dadurch dein Widerrufsrecht verlierst. Diese Zustimmung holen wir bei jeder Buchung gesondert ein.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn du den Vertrag widerrufen willst, füll dieses Formular aus und schick es zurück.)
An Atta Afsari Gargari, Dürkheimer Straße 2, 76187 Karlsruhe, info@getlend.de:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die
Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*) / erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
(2) Für Mietverträge zwischen Nutzern gilt: Vermietet ein Unternehmer an einen Verbraucher, steht dem Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Es kann jedoch nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen sein, wenn für die Überlassung ein konkreter Termin oder Zeitraum vereinbart wurde. Anbieter, die gewerblich vermieten, sind selbst dafür verantwortlich, ihre Mieter ordnungsgemäß zu belehren.
(3) Vermietet eine Privatperson an eine Privatperson, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
§ 15 Steuern und Meldepflichten
(1) Jeder Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, seine Einnahmen aus Vermietungen ordnungsgemäß zu versteuern. GETLEND erteilt keine Steuerberatung.
(2) GETLEND ist als Betreiber einer digitalen Plattform nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) verpflichtet, Anbieter an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden, sobald diese in einem Kalenderjahr mehr als 30 Vermietungen abschließen oder daraus mehr als 2.000 € einnehmen. Gemeldet werden unter anderem Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer und die Höhe der Einnahmen.
(3) Anbieter sind verpflichtet, die dafür erforderlichen Angaben auf Anforderung bereitzustellen. Werden sie trotz zweimaliger Erinnerung nicht geliefert, ist GETLEND gesetzlich verpflichtet, das Konto zu sperren oder Auszahlungen einzubehalten.
(4) Wer regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht vermietet, handelt gewerblich und muss dies selbst beim zuständigen Gewerbeamt anzeigen.
§ 16 Streitbeilegung
GETLEND ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
§ 17 Änderungen dieser Bedingungen
GETLEND kann diese Bedingungen ändern. Nutzer werden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden per E-Mail informiert. Widerspricht ein Nutzer nicht vor dem genannten Zeitpunkt, gelten die neuen Bedingungen als angenommen. Auf diese Wirkung wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften ihres Aufenthaltsstaats unberührt.
(2) Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Karlsruhe.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Stand: August 2026